«Учиться, и когда придёт время,
прикладывать усвоенное к делу - разве это не прекрасно!» Конфуций
«Der Übersetzung Kunst, die höchste, dahin geht,
Zu übersetzen recht, was man nicht recht versteht» Friedrich Rückert

Urkundenübersetzungen

http://www.lengua.com/Urkundenuebersetzungen.shtml

Lengua Translations bietet Ihnen Urkundenübersetzungen in allen Sprachen. Eine Urkundenübersetzung muss von einem amtlich beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer ausgeführt werden.

Urkundenübersetzungen müssen sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern beglaubigt werden. Diese Beglaubigung wird durch gerichtlich vereidigte Urkundenübersetzer durchgeführt.

Der Preis für eine Urkundenübersetzung gliedert sich auf in Kosten für die Übersetzung (Berechnung nach Zeilenpreis, dabei gilt: 1 Zeile = 55 Zeichen, bei Urkundenübersetzungen liegt der Preis zwischen 1,00 und 2,50 Euro + Mwst. je Zeile, abhängig von Schwierigkeitsgrad, Sprache und Umfang), Beglaubigungskosten (14 Euro + Mwst. je Dokument) sowie Kosten für Versand/Verpackung/Porto.

Urkundenübersetzungen werden durch amtlich beeidigte Übersetzer ausgeführt, Urkundenübersetzer müssen hierzu für die Beeidigung bei Gericht ihre Übersetzerqualifikation belegt haben, beispielsweise ein Übersetzerdiplom als Diplomübersetzer, eine staatliche anerkannte Übersetzerprüfung oder eine gleichwertige Übersetzerqualifikation.

Bei Urkundenübersetzungen ist sehr gute Qualität sehr wichtig, da es hier oft auf jeden buchstaben der Übersetzung ankommt. Lengua Translations bietet Ihnen bei Urkundenübersetzungen (und nicht nur da) deshalb mehr als die Mindestanforderung der Gerichte für Übersetzer: Unsere Urkundenübersetzungen werden deshalb meist von Diplomübersetzern ausgeführt, die zusätzlich dazu noch amtlich vereidigte Übersetzer sind.

Wir senden Ihnen Ihre Urkundenübersetzung nicht nur innerhalb von Deutschland zu, sondern gern in alle Länder, in denen Ihre Urkundenübersetzung benötigt wird und vorgelegt werden muss.

Welche Urkunden müssen beglaubigt werden? Dazu gehören alle Urkunden, die für offizielle Zwecke registriert werden, wie beispielsweise Übersetzungen verschiedenster Urkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden, Übersetzungen von Versicherungsnachweisen, ärztlichen Attesten, verschiedenen Bescheinigungen, Führerscheine, Verträge und andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung fordern und die damit Urkundenübersetzungen sind.

Wie realisieren wir eine Urkundenübersetzung mit Beglaubigung? Sie senden uns die Dokumente zur Übersetzung als Original oder beglaubigte Kopie auf dem Postweg an uns. Wenn Sie das Dokument per Fax oder Scan senden, benötigen wir Ihre rechtsverbindliche Zusicherung (per Fax, Post oder e-mail), dass die Urkunde bei Ihnen als Original vorliegt. Dann kann die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß erledigt und vom Übersetzer beglaubigt werden. Die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt durch den beeidigten Übersetzer selbst, indem er die Urkundenübersetzung mit seinem Beglaubigungsvermerk, dem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht. Ein Notar oder Anwalt wird hierfür nicht benötigt.

Dann senden wir Ihnen Ihre Urkundenübersetzung per Post zu. Vorab können Sie, falls gewünscht, eine Kopie der Urkundenübersetzung per e-mail, Fax, oder als Scan erhalten, bei den Ämtern müssen Sie jedoch dann das Original der UrkundenÜbersetzung vorlegen. br> Wenn Sie ein Angebot für eine beglaubigte Urkundenübersetzung wünschen, füllen Sie bitte das unser Formular «Anfrage» oben im Menü aus, senden uns einfach eine e-mail-Nachricht, ein Fax oder einen Brief oder rufen uns an. Wir können Ihnen ganzjährig beglaubigten Urkundenübersetzungen anbieten.

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