«Учиться, и когда придёт время,
прикладывать усвоенное к делу - разве это не прекрасно!» Конфуций
«Der Übersetzung Kunst, die höchste, dahin geht,
Zu übersetzen recht, was man nicht recht versteht» Friedrich Rückert

Die Lebenspartnerschaftsurkunde

http://www.daad.ru/wort/wort2008/14_Scheller_Lebenspartnerschaftsurkunde.pdf

Anmerkungen zu terminologischen und translatorischen Problemen 1. Einleitung Seit 1989 ist es homosexuellen Paaren in Dänemark gestattet, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen. In den 1990er Jahren folgten dem Vorreiter weitere europäische Staaten wie Norwegen, Schweden, Island oder die Niederlande, die Homosexuellen ebenfalls die rechtliche Grundlage für diese Institution schufen. Seit dem 1. August 2001 ist es homosexuellen Paaren nunmehr auch in Deutschland möglich, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen. Nach unzähligen Initiativen vieler Politiker und Verbände (z. B. BVH, LSVD) wurde im Jahre 1998 ein Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorbereitet, woraufhin das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) im November 2000 durch den Bundestag beschlossen wurde und am 1. August 2001 in Kraft trat.1 Dies brachte grundlegende politische und rechtliche Veränderungen mit sich, welche wiederum Einfluss auf den deutschen Wortschatz nahmen. Denn im Zuge der Institutionalisierung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft kam es zu neuen Erscheinungen und Sachverhalten, die zwangsläufig einer Benennung bedurften. Im lexikalischen System des Deutschen entstanden daher Benennungslücken, die durch lexikalisches Material geschlossen wurden. Ein solches Novum ist die Lebenspartnerschaftsurkunde. Gehen zwei Personen gleichen Geschlechts eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ein, so muss diese vom Standesbeamten des zuständigen Standesamtes beurkundet werden. Dies geschieht durch die Erstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde. Aufgrund der strikten Trennung zwischen „Bürgerlicher Ehe“ (zwischen Mann und Frau) (§§ 1297-1588 BGB) und Eingetragener Lebenspartnerschaft wird in Deutschland zwischen Heirat einerseits und Begründung bzw. Schließung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft andererseits differenziert. Folglich unterscheiden sich auch die ausgestellten Urkunden. Ehegatten erhalten eine Heiratsurkunde, Lebenspartner dagegen eine Lebenspartnerschaftsurkunde. Hieraus ergeben sich für einen Übersetzer zwei zusammenhängende Probleme: In Russland ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft bislang weder institutionalisiert noch thematisiert worden. Demgemäß lässt sich auch kein allgemeingültiges (normiertes) und schon gar kein lexikografisch erfasstes russisches Äquivalent für Lebenspartnerschaftsurkunde finden. Daraus folgt eine erschwerte Wiedergabe des deutschen Rechtsterminus. Somit muss ein Übersetzer unter Rückgriff auf die „kommentierende Übersetzung“ (Markstein 1999) ein russisches Äquivalent „kreieren“, um dem Rezipienten den entsprechenden Sachverhalt verständlich zu machen. Ziel des vorliegenden Artikels ist es, eine russische Musterübersetzung für eine Lebenspartnerschaftsurkunde vorzuschlagen. Dabei wird dieser neue Typ unter den deutschen Personenstandsurkunden zunächst beschrieben und aus juristischer Sicht betrachtet. Anschließend werden Übersetzungsprobleme beleuchtet und mögliche Äquivalente diskutiert. Hierfür ziehe ich verschiedene syntaktische Verbindungen aus der russischen Presse heran. Diese Vorgehensweise wird helfen, ein russisches Syntagma zu finden, welches in der abschließenden Musterübersetzung als gleichwertiges Lexem für Lebenspartnerschaftsurkunde angesehen werden kann.

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